Landtagsbeschluss zur Agenda 2030
Der Thüringer Landtag hat am 9. Dezember 2016 den Antrag „Der Beitrag Thüringens zur Umsetzung der Agenda 2030 und des Weltklimavertrags“ der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Danach wird sich der Freistaat „regional sowie länderübergreifend und auf der Ebene der europäischen Regionen für eine breite Unterstützung der Agenda 2030 einsetzen“. Der Landtag „bildet einen parlamentarischen Beirat zur Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen“, der künftig Ausgestaltung von Gesetzen und Richtlinien im Sinne der Agenda 2030 hinzuwirken soll. Zudem ersucht er die Landesregierung, „die Erarbeitung konkreter Maßnahmen und geeigneter Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Agenda 2030 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu forcieren“.
Diese sind im Einzelnen (Auszüge aus dem Landtagsbeschluss):
- Die Fortschreibung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie ist auf die "Sustainable Development Goals" (SDG, "Ziele nachhaltiger Entwicklung") zu beziehen. Zu prüfen ist, ob gegebenenfalls eine Konzentration Thüringens auf die sogenannten "Big Five" (die fünf wichtigsten Politikfelder) der 17 SDG sinnvoll ist. Diese stellen für Industrieländer die größten Herausforderungen und Chancen dar, um einen Paradigmenwechsel einzuleiten (Klimawandel, Energie, nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion, Meeres- und Küstenschutz, Reduzierung von Ungleichheiten).
- Faire und nachhaltige Beschaffung und Eine-Welt-Zusammenarbeit sollen gestärkt werden, wobei hierfür das Thüringer Vergabegesetz und Zielvorgaben zu einer nachhaltigen Beschaffung des Landes fortgeschrieben werden. Der Arbeitskreis nachhaltige und faire Beschaffung in Thüringen wird neu belebt.
- Umsetzung des Weltaktionsprogramms "Bildung für nachhaltige Entwicklung" mit einem Thüringer Aktionsplan "Bildung für Nachhaltige Entwicklung 2015-2019".
- Verfolgen einer nachhaltigen Finanzpolitik als Thüringer Nachhaltigkeitsziel.
- Realisierung einer CO2-neutralen Landesverwaltung als motivierendes Zeichen und im Sinne der Vorbildwirkung für Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Kommunen.
- Kommunen für eine nachhaltige Entwicklung stärken und insbesondere bei der Umsetzung von Ziel 11 der SDG ("Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen") unterstützen.
- Initiierung und Stärkung landesweiter, lokaler und kommunaler Projekt- und Aktionsnetzwerke.
- Strukturen, Vorgaben und Förderungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs auf Netto-Null und zum Erhalt der Biodiversität erweitern.
- Weiterführen von Initiativen im Interesse der Energiewende sowie der Ressourcenschonung.
- Vorbereitung und Umsetzung einer Energie- und Klimastrategie, damit Thüringen seinen Energiebedarf bis zum Jahr 2040 aus einhundert Prozent erneuerbaren Energien decken kann.
- Konzepte und Unterstützung zur Umstellung der konventionellen Landwirtschaft auf die Prinzipien der ökologischen Landwirtschaft.
- Voraussetzungen für eine echte Verkehrswende schaffen, die den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie die Mobilität mit dem Rad in den Mittelpunkt stellt.
- Zur Stärkung und Initiierung lokaler bzw. kommunaler Projekt- und Aktionsnetzwerke sind einerseits die Fortschreibung der Förderrichtlinie zur nachhaltigen Entwicklung zu prüfen sowie die strukturellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung zu sichern und weiterzuentwickeln. Zudem sind die Überprüfung und Öffnung aller Förderkulissen des Landes auf die tatsächliche Nutzbarkeit für Nachhaltigkeitsziele und Akteure erforderlich sowie die Überprüfung und der Abbau den Zielen widersprechender Fördertatbestände, Durchführungsbestimmungen und Handlungsroutinen.
- Bezogen auf die Eine-Welt-Zusammenarbeit die Fortschreibung der entwicklungspolitischen Leitlinien Thüringens im Kontext der Agenda 2030.
Thüringer Landtag, Drucksache 6/3201 vom 9.12.2016:
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